Umsatzsteuerliche Reglungen

Gesetzliche Grundlagen kurz zusammengefasst

Welche Artikel sind von der neuen Regelung betroffen? 

Lieferungen aller wesentlichen Komponenten zur Erzeugung sowie Speicherung von Solarstrom.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um den Mehrwertsteuersatz in Höhe von 0% zu erhalten?

1. Sie sind Privatperson und selbst Betreiber der Photovoltaikanlage.

2. Der angegebene Rechnungsempfänger entspricht dem (zukünftigen) Betreiber der Photovoltaikanlage in Deutschland laut (späterem) Marktstammdatenregistereintrag.

3. Die Bruttoleistung der Photovoltaikanlage beträgt max. 30kWp (Ausnahme Mehrparteien Mietshaus).

4. Alle Komponenten sind Bestandteil von Anlagen, welche in der Nähe von Wohngebäuden oder öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.

5. Es erfolgt kein gewerblicher Weiterverkauf.

6. Weitere Nachweise über den Verbau in dieser Anlage können bei Bedarf von mir erbracht werden.

Vorsätzlich falsch gemachte Angaben können zu einer Mehrwertsteuernachforderung führen.

  

FAQ der Bundesregierung zu dem Thema „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“